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Bedenkliche Entscheidungen

Vor knapp zwei Wochen gab es zwei Einsprüche bei der Hauptwahlkommission. Der Grund dafür: Auf der Wahlliste der amtierenden Standesvertretung kandidieren zwei Personen, bei denen es starke Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben – weshalb sie aufgrund unserer Wahlordnung weder passiv noch aktiv wahlberechtigt sein dürften.

Diese Einsprüche wurden nun mit dem befremdlichen Argument abgewiesen, dass die betreffenden Personen in der „Zahnärzteliste“ aufscheinen – eine Begründung, die bei Juristen Kopfschütteln verursacht. Dass jemand, der in der (von der Zahnärzteliste abgeleiteten) Wählerliste steht, deshalb wahlberechtigt sein soll, weil er in der Zahnärzteliste (und deshalb in der Wählerliste steht), ist ein Zirkelschluss, der in einem aufgeklärten Rechtsstaat nichts zu suchen hat.

Fakt ist: Auf der Zahnärzteliste zu stehen ist kein Beleg für die Ausübung einer zahnärztlichen Tätigkeit. Auch außerordentliche Kammermitglieder – denen kein Wahlrecht zukommt – können z. B. in diese Liste aufgenommen werden. Die Begründung der Hauptwahlkommission führt die rechtlichen Vorgaben für eine Kandidatur ad absurdum. Offensichtlich wurde nicht einmal überprüft, ob die betreffenden Personen aufgrund ihrer angeblichen zahnärztlichen Tätigkeit noch Beiträge an die Kammer oder den Wohlfahrtsfonds entrichten.

Dieser saloppe Umgang mit dem wichtigsten Teil unserer Selbstverwaltung, den demokratischen Wahlen, wirft ein weiteres Mal die Frage auf, ob im Interesse aller Zahnärztinnen und Zahnärzte gehandelt und entschieden wird. Erneut zeigt sich hier ein eklatanter Mangel an Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Wir fordern die Hauptwahlkommission daher eindringlich auf, diese potenziellen (und nach derzeitigem Stand sehr offensichtlichen) Fehler noch vor der Landeszahnärztekammerwahl ordnungsgemäß zu klären. Die Sicherstellung einer korrekten Wahl ist Teil der standespolitischen Arbeit, denn jedes Kammermitglied muss sich darauf verlassen können, dass es hier mit ordentlichen Dingen zugeht und geltende Regeln eingehalten werden.

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