Amalgam-Aus per 1.1.2025 und keine Lösung in Sicht
Entgegen der von Vertretern der ÖGK in den Medien kolportierten Ankündigung, dass man sich trotz Amalgamverbot eine hochwertige Füllungstherapie auf Kassenkosten zum Ziel gesetzt hat, ist in den Verhandlungen zwischen Hauptverband und ÖZÄK keine Annäherung zu verzeichnen. Derzeit besteht kein Anlass zur Hoffnung auf eine baldige Einigung. Im Gegenteil! Die ÖGK lässt uns Zahnärzten über die Medien ausrichten, dass sie „auch ohne Amalgam die Versicherten vor überteuerten Kosten bei Zahnfüllungen schützen wird“.
Der Vorsitzende des Dachverbandes der Sozialversicherung und ÖGK Andreas Huss erklärte öffentlich, dass die ÖGK den niedergelassenen Zahnärzten mit Kassenvertrag für Amalgamersatz-Füllungen 10 % mehr Honorar bezahlen wird und er alles andere für überzogen hält. Allerdings kann die wesentlich teurere und aufwendigere Leistung in der geforderten Form ohne adäquate Tariferhöhung von uns ZahnärztInnen nicht erbracht werden kann. Dieser Argumentation ist der Hauptverband schon vor Jahren durch Anerkennung des Tarifs für amalgamersetzende Füllungen bei Kindern, Schwangeren und stillenden Müttern gefolgt.
In den 61 Zahngesundheitszentren der ÖGK wird ab 1.1.2025 Alkasit als Amalgamalternative eingesetzt – ein Füllungsmaterial aus der Produktklasse der Komposite und Marktmonopol der Fa Ivoclar (Cention forte) mit der für diese Materialien typischen Techniksensitivität und dem hohen Verarbeitungsaufwand – ganz zu schweigen von den Materialkosten. Klinische Langzeitstudien sucht man vergeblich und vom Hersteller ist es nur als Füllungsmaterial für Klasse I und II freigegeben…
Im Gegensatz zu den Ambulatorien der Sozialversicherungen müssen wir niedergelassenen Zahnärzte unsere Ordinationen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten führen. Wenn unsere Buchhaltung am Ende des Tages ein fettes Minus aufweist, springt der Steuerzahler nicht in die Presche. Aber wir tragen nicht nur die Verantwortung für unsere eigenen Betriebe, sondern auch für die zahnmedizinische Versorgung von über 90% der österreichischen Bevölkerung. Daher müssen wir die zunehmende Belastung durch immer größeren Arbeitsaufwand und steigende Mehrkosten ohne adäquate Honorierung strikt ablehnen.
Damit müssen die 7,4 Millionen bei der ÖGK versicherten Personen ab 1. Jänner 2025 ihre Füllungen bei den behandelnden Zahnärzten vorerst privat bezahlen und in weiterer Folge ihre Rechnung bei der ÖGK einreichen, um einen Teil des Rechnungsbetrages retourniert zu erhalten.
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