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Qualitätszirkel




Wussten Sie, dass die Verordnung Nr 1677/88 knapp 10 Jahre älter ist als das Ärztegesetz und 17 Jahre älter als das Zahnärztegesetz? Erstere ist bekannt unter der Bezeichnung „Gurkenverordnung“ und legte die maximal zulässige Krümmung einer Salatgurke fest. 17 Jahre später, nämlich 2006 wurden auch die Berufspflichten der Zahnärzte gesetzlich geregelt, unter anderem unter §17 des Zahnärztegesetzes die Fortbildungspflicht. Hier heißt es in Absatz 1:


Angehörige des zahnärztlichen Berufs haben sich über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der zahnmedizinischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften… regelmäßig fortzubilden.


Konkretisiert wird diese Bestimmung durch das ebenfalls 2006 vom Bundesausschuss der ÖZÄK beschlossene Fortbildungsprogramm (ZFP-ÖZÄK):

Alle zur selbständigen Berufsausübung in Österreich berechtigten Angehörigen des zahnärztlichen Berufs (Niedergelassene, Angestellte und Wohnsitzzahnärzte) sind demnach gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Die Dokumentation dieser Fortbildung erfolgt über das zahnärztliche Fortbildungsprogramm der ÖZÄK. Prinzipiell ist die Teilnahme an diesem Programm freiwillig, aber aus forensischer Sicht und aus gesetzlicher und ethisch-moralischer Verpflichtung wird eine bedarfsorientierte und praxisgerechte Fortbildung als notwendig erachtet – so der Wortlaut dieses Beschlusses.

Wie ist nun dieses Fortbildungsprogramm organisiert? Die ÖZÄK richtet für jeden Zahnarzt/jede Zahnärztin ein Fortbildungskonto ein, auf dem die anerkannten Fortbildungspunkte verbucht werden. Zum Nachweis der erfolgreichen Absolvierung des ZFPs wird ein Fortbildungsdiplom (ZFD) ausgestellt, wobei pro Zyklus 120 Punkte zu erbringen sind. Prinzipiell entspricht ein Punkt einer Fortbildungseinheit von 45 Minuten, aber in limitiertem Ausmaß werden auch nicht zahnmedizinische, freie Fortbildungen, Literaturstudium, e-learning und Online-Fortbildungen anerkannt. Die Gültigkeit des ersten ZFDs beträgt drei Jahre, danach verlängert sich die Gültigkeit bei Erreichen der erforderlichen Punktezahl jeweils um zwei Jahre.


Der Qualitätszirkel

Eine Möglichkeit, dieser Fortbildungsverpflichtung nachzukommen, ist der Qualitätszirkel -

eine Arbeitsgruppe von Angehörigen des zahnärztlichen Berufs, die den kontinuierlichen, interkollegialen Erfahrungsaustausch zum Ziel hat. Ein Merkmal des Qualitätszirkels ist die überschaubare Größe – in der entsprechenden Bestimmung der ÖZÄK ist von einem Zusammenschluss von 5 – 12 ZahnärztInnen die Rede, eventuell mit Kollegen anderer Fachgebiete. Experten außerhalb des Zirkels können nach Bedarf gezielt in die Zirkelarbeit einbezogen werden. Die Themen werden von der Gruppe selbst vorgegeben und gemeinsam aufgearbeitet.

Die Basis jedes Qualitätszirkels ist die Bereitschaft seiner Teilnehmer, sich an den Grundsätzen freiwilliger, kontinuierlicher, zielgerichteter Weiterbildung zu orientieren, ihr Wissen in die Gruppenarbeit einzubringen, gleichzeitig aber auch die Bereitschaft, sich mit anderen Ansichten auseinanderzusetzen.

Die Leitung des Qualitätszirkels erfolgt durch einen Moderator, einen Angehörigen des zahnärztlichen Berufs, der eine von der ÖZÄK anerkannte Moderatorenausbildung absolviert hat. Er hat die Aufgabe, den Verlauf der Diskussion zu steuern, Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede in der Behandlung des Themas herauszuarbeiten und eventuell auch zu hinterfragen. Der Moderator sorgt außerdem für die korrekte Führung der Teilnehmerliste und leitet diese an die zuständige Landeszahnärztekammer weiter, damit die Fortbildungspunkte auf den Konten der Teilnehmer verbucht werden können.

Qualitätszirkel dauern mindestens zwei Stunden und sind unter Bedachtnahme der Veranstaltungsdauer sowie der Vor- und Nachbearbeitung mit maximal 4 Fortbildungspunkten pro Veranstaltung zu bewerten. Über jeden Qualitätszirkel ist ein Protokoll zu führen, das den Teilnehmern zuzuschicken ist.

So sehen die Bestimmungen der Österreichischen Zahnärztekammer im Überblick aus, Details sind nachzulesen auf der Website der ÖZÄK. In der Praxis gibt es Qualitätszirkel mit jahrelanger Tradition, deren Mitglieder regelmäßig zum kollegialen Austausch zusammenkommen, fachliche Diskussionen führen, Vorträge organisieren, standespolitische Belange besprechen. Viele von uns sind im beruflichen Alltag „Einzelkämpfer“ – umso mehr schätzen wir das fachliche Gespräch im Kollegenkreis.

Die nächste Moderatorenausbildung findet übrigens am 23.9.2022 im ZAFI statt, Veranstalter ist das Forum Zahnärzte Wien. Die LZÄK Wien refundiert die Kosten der Ausbildung bis zu einer Höhe von maximal Eur 200,-, wenn innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Ausbildung ein Qualitätszirkel eingereicht wird.


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