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Hearing gemäß §10 Planstellenvergabevereinbarung

Die zwischen der Landeszahnärztekammer für Wien und der ÖGK geschlossene Planstellenvergabevereinbarung regelt die Auswahl und Invertragnahme von ZahnärztInnen. Gibt es für eine ausgeschriebene Kassenplanstelle in Wien mehrere BewerberInnen, so erfolgt eine Reihung unter Berücksichtigung der mit 1.2.2023 in Kraft getretenen neuen Reihungskriterien:



Haben 2 oder mehrere BewerberInnen dieselbe Punkteanzahl erreicht, so ist die Entscheidung über die Vergabe der Stelle aufgrund eines Hearings zu treffen. Aufgrund dieser Bestimmung in §10 Planstellenvergabevereinbarung fand im Februar diesen Jahres erstmals ein derartiges Hearing statt.


Die Hearing-Kommission besteht aus je 2 VertreterInnen der Landeszahnärztekammer für Wien und der ÖGK, diese Befragungen erfolgen je KandidatIn gesondert und sind nicht öffentlich.


Welche Kriterien werden nun für die Entscheidungsfindung herangezogen?

  1. die fachliche Eignung, zB Berufserfahrung und zahnärztliche Weiter- und Fortbildung, die über die Bepunktung durch die Reihungskriterien hinausgeht

  2. die Versorgungswirksamkeit in die Zukunft (Zeitraum der Vertragstätigkeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze nach ASVG bzw. gesamtvertraglicher Vereinbarung)

  3. das bisherige soziale Engagement im Gesundheitsbereich (sonstige medizinische Tätigkeiten)

  4. Sprachkenntnisse


Diese Kriterien sind mit einer genau definierten Gewichtung zu bewerten, sodass der für die Patientenversorgung im zahnärztlichen Kassenbereich am besten qualifizierte Kandidat/die am besten qualifizierte Kandidatin im Rahmen des Hearings bestimmt werden kann



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