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 Informationen zur Wahl 2021

Im 28. Mai 2021 findet die Zahnärztekammerwahl 2021 statt. Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch - gehen Sie zur Wahl. Es geht um unsere Zukunft.

Auch zur heurigen Wahl wird es die Möglichkeit der Briefwahl geben. Das Briefwahlkuvert mit dem Stimmzettel wird rechtzeitig durch die Wahlkommission an Sie zugesandt. Lt. aktueller Information wird es auch die Möglichkeit zur persönlichen Stimmabgabe am 28.05.2021 zwischen 10h – 12h in der Landeszahnärztekammer für Wien (Kohlmarkt 11/6,1010 Wien) geben.

Jede wahlberechtigte Person hat die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. Entweder durch Ankreuzen des gesamten Wahlvorschlages (= gesamte Liste der Kandidaten eines Wahlvorschlages) oder durch Ankreuzen einzelner wählbarer Kandidaten unterschiedlicher Wahlvorschläge (Listen).

 

Fall1: Ankreuzen eines gesamten Wahlvorschlags (einer wahlwerbenden Liste)

In diesem Fall wird die Stimme für alle Kandidaten der im angekreuzten Wahlvorschlag (Liste) enthaltenen wahlwerbenden Personen abgegeben. Sollten Sie nun zusätzlich aus einem anderen Wahlvorschlag (Liste) einen Kandidaten durch Ankreuzen des Names wählen, so bekommt dieser Ihre Stimme - anstelle des jeweiligen Kandidaten des von Ihnen angekreuzten gesamten Wahlvorschlages bzw. der Liste. 

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Fall2: Ankreuzen von einzelnen Kandidaten unterschiedlicher Wahlvorschläge

Der Wahlberechtigte hat auch die Möglichkeit, für jede zu wählende Funktion eine Stimme durch Kennzeichnung des Kreises (Ankreuzen) neben dem Namen der zu wählenden Person abzugeben, wobei eine Stimme für die Funktion eines/einer Referenten/Referentin auch für den/die entsprechenden Sukzessor/Sukzessorin gilt. Für getrennte Funktionen können Personen somit aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) gewählt werden.

Beispiel_Stimmzettel.JPG

ABGABE DER STIMMZETTEL

Jede wahlberechtigte Person kann das geschlossene, den Stimmzettel enthaltende Wahlkuvert am Wahltag zur Wahlzeit:

  1. persönlich überbringen bzw. die Stimme im Wahllokal der Landeszahnärztekammer für Wien, Kohlmarkt 11/6,1010 Wien persönlich abgeben oder

  2. durch die Post oder mittels Boten an die Kreiswahlkommission übermitteln, sodass das Wahlkuvert rechtzeitig am Wahlantrag der Wahlkommission vorliegt.

 

Bei Übermittlung des Wahlkuverts durch die Post oder mittels Boten, muss die wahlberechtigte Person das mit dem Wahlzettel mitgesendete Rückkuvert, der Kreiswahlkommission verwenden.

ACHTUNG: Änderungen des auf dem Rückkuvert vorgedruckten Absenders sind nicht zulässig. Änderungen des auf dem Rückkuvert vorgedruckten Absenders bewirken Zweifel an der Identität der wahlberechtigten Person und machen Ihre Stimme ungültig. 

Die Übermittlung per Post oder mittels Boten erfolgt auf Kosten und Gefahr der wahlberechtigten Person. Die Verwendung eines anderen Stimmzettels, Wahlkuverts oder Rückkuverts macht die darin befindliche Stimme ungültig.  Die Zustellung des Wahlkuverts zur Stimmzettelabgabe am Postweg oder durch einen Boten hat bis spätestens 12.00 Uhr des 28. Mai 2021 zu erfolgen

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