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Zahnärztliche Behandlung von HIV-positiven Menschen - Bericht des LZÄK-Referenten für Forensik

Bei der Behandlung HIV-positiver Patientinnen/Patienten ist keine spezielle Vorsorge erforderlich, wie ein eigener Behandlungsraum oder Randtermine. Die konsequente Umsetzung der vorgeschriebenen Hygiene-Maßnahmen sollte eine vorurteilsfreie Behandlung aller Patientinnen/Patienten ermöglichen und somit der Diskriminierung und Stigmatisierung dieser Patientengruppe entgegenwirken.


Als Referent für Forensik und Schlichtung der Wiener Zahnärztekammer wurde ich in den letzten Monaten immer wieder mit Beschwerden von HIV-positiven Menschen konfrontiert. Die eventuelle Unwissenheit über die Übertragungswege mögen hier eine wesentliche Rolle spielen. Prinzipiell erfolgt die HIV-Übertragung ausschließlich durch direkten Blutkontakt, ungeschützten Geschlechtsverkehr oder vertikal von Mutter zu Kind. Für die Manifestation einer HIV-Infektion ist frisches virales Material in ausreichender Konzentration notwendig. In der zahnärztlichen Ordination ist daher sowohl für die Ärztin/den Arzt als auch für das Ordinationsteam jedenfalls ein Risiko auszuschließen. Die bei einer Behandlung üblicherweise geringen Blutmengen reichen nicht aus, um eine derart große Menge an Viren, die für eine HIV-Transmission erforderlich ist, zu übertragen. Auch für nachfolgende Patientinnen und Patienten ist eine Übertragung bei Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienestandards ausgeschlossen. Durch das Benutzen der Toilette oder das Berühren der Türklinken oder Zeitschriften oder durch Anniesen oder Anhusten (derzeit nicht möglich, da wegen der Corona-Pandemie das Tragen einer FFP2-Maske Vorschrift ist) kann das HI-Virus nicht übertragen werden.


Nadelstichverletzungen stellen in der Zahnarztordination ein noch geringeres Risiko als in anderen medizinischen Einrichtungen dar, da die Lumina der verwendeten Hohlnadeln einen wesentlich kleineren Durchmesser haben und eine Infektion (Serokonversion) äußerst unwahrscheinlich ist. Auch die bei der Behandlung entstehenden Aerosole, sowie Speichel sind nicht geeignet, HI-Viren zu übertragen.

Seit Beginn der HIV-Epidemie, wurde von der ADA (American dental association) kein einziger Fall einer HIV-Infektion des Personals oder der Patientinnen/Patienten registriert. Maßnahmen wie eine Verdoppelung der Schutzausrüstung, Desinfektion der gesamten Flächen im Raum einschließlich Fußboden und Betretungsverbot für diesen Raum für die Dauer von einer Stunde entbehren jeglicher wissenschaftlicher Grundlage.


Aufgrund der Verfügbarkeit von sehr gut verträglichen antiretroviralen Therapien mit geringem Interaktionspotential und sehr gutem Nebenwirkungsprofil ist die Lebenserwartung vieler HIV-positiver inzwischen annähernd normal. Die zahnmedizinische Betreuung wird demnach in Zukunft eine noch größere Rolle spielen als bisher. Eine Versorgung mit Implantaten bei antiretroviral behandelten HIV-positiven Patientinnen/Patienten mit einer CD4-Zellzahl im Normbereich (als Kennzeichen eines funktionsfähigen Immunsystems) kann in gleichem Maße durchgeführt werden, wie bei Patientinnen/Patienten mit negativem HIV-Befund.


Die häufig erlebte Ablehnung HIV-positiver Menschen von Seiten der Gesellschaft beruht einerseits auf den manifestierten Vorurteilen gegenüber den Bevölkerungsgruppen, die dem höchsten Risiko ausgesetzt sind (Homosexuelle, Drogenabhängige, …). So wird HIV vorschnell mit Randgruppen assoziiert und ruft unnötige Konflikte hervor. Der Zahnärztekammer für Wien und der AIDS Hilfe Wien ist es deshalb ein großes Anliegen im Umgang mit HIV-positiven Patientinnen/Patienten individuelle emotionale Verunsicherungen durch Information zu vermeiden.


Prinzipiell ist jeder Patient als potentiell infektiös zu betrachten. Deshalb werden alle Medizinprodukte und Geräte zwischen jeder Patientin/jedem Patienten so aufbereitet, dass eine Übertragung einer Infektion (Cross Infektion) mit Sicherheit auszuschließen ist. Das Infektionsrisiko für das Ordinationsteam für Hepatitis bei Verletzungen oder schweren Eigenschutzmängeln ist immer wesentlich höher als für HIV mit Ausnahme bei bestehender Hepatitis B Schutzimpfung.


DDr. Roland Scholz

Referat für Forensik und Schlichtung

Landeszahnärztekammer für Wien




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