top of page
Suche
cstokreiter-ebner

Wir gratulieren 8 frischgebackenen Fachzahnärzten für KFO!

Die ersten 8 österreichischen Zahnärzte, für die die KFO-Ausbildungsverordnung ein Prüfungsgespräch vorgesehen hat, haben am 20.10.2023 in Innsbruck bestanden - vor einer Kommission bestehend aus Univ-Prof Dr Crismani, der KFO-Referentin der österreichischen Zahnärztekammer Frau Dr Vetter-Scheidl und der VÖK-Präsidentin DDr Silvia Silli.


Mit 1.September 2023 ist das Fachzahnarzt-Kieferorthopädie-Gesetz in Kraft getreten. Buchstäblich in letzter Minute wurde auch die dazugehörige Kieferorthopädie-Ausbildungsverordnung veröffentlicht. Endlich - nach langem Ringen - hat nun auch Österreich als vorletztes Land Europas einen Fachzahnarzt für KFO.


Die nun gesetzlich geregelte fachzahnärztliche Ausbildung in Form eines 3jährigen Universitätslehrgangs gibt´s vorerst nur auf dem Papier. An der praktischen Umsetzung wird noch getüftelt. Ganz anders sieht es bei der Anerkennung der Qualifikation im Sinne von "erworbenen Rechten" aus.


Was ist darunter zu verstehen? Auch jene KollegInnen, die bereits vor der Einführung des Fachzahnarztes für KFO kieferorthopädisch tätig waren, sollen das Recht haben, diese Berufsbezeichnung zu beantragen. Dafür haben sie bis zum 31.8.2027 Zeit - dann erlöschen alle Übergangsbestimmungen.


Wer also in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre lang in Österreich zahnärztlich tätig war UND

eine Ausbildung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie vor dem 1. September 2023 begonnen hat UND in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang überwiegend kieferorthopädisch tätig war, hat im Rennen um den Fachzahnarzt-Titel die erste Hürde schon geschafft. Als UniversitätsprofessorIn oder DozentIn für KFO oder als Absolvent einer kommissionellen Prüfung durch das European Board of Orthodontics oder das Austrian Board of Orthodontists ist man sogar schon am Ziel.


Mit einer dreijährigen berufsbegleitenden universitären KFO-Ausbildung oder einer ebensolangen

universitären Ausbildung im Angestelltenverhältnis auf Teilzeitbasis oder einer 18monatigen universitären Ausbildung im Angestelltenverhältnis auf Vollzeitbasis muss man zusätzlich 8 Behandlungsfälle vorlegen (darunter ein Fall der Klasse I, II und III, ein Extraktionsfall oder komplexer chirurgischer Fall). Zwei Fälle davon sind einer Prüfungskommission zu präsentieren. Für alle anderen Bewerber ist zur Erlangung des Fachzahnarzttitels zusätzlich zu den 8 Behandlungsfällen ein kollegiales Prüfungsgespräch vor einer Kommission vorgesehen.


Und dieses Prüfungsgespräch haben am 20.10.2023 die ersten 8 Kandidaten bestanden. Wir gratulieren sehr herzlich den frischgebackenen Fachzahnärzten für Kieferorthopädie!







522 Ansichten

Comentarios


bottom of page