Offensichtlich benötigt es nur genug Druck von außen. Bereits im Jahr 2018 wurde vom Verwaltungsausschuss des WFF ein Gutachten zum Thema Funktionärsgebühren und Wohlfahrtsfonds in Auftrag gegeben. Genauer gesagt wurde die Frage geklärt, ob Funktionärsgebühren WFF-pflichtig sind bzw. ob es sich bei Funktionärstätigkeit um eine zahnärztliche Tätigkeit handelt. Die von uns initiierte Podiumsdiskussion zum Thema Wohlfahrtsfonds hat anscheinend ihre Wirkung nicht verfehlt. Bis dato fand dieses Gutachten nicht den Weg an die Öffentlichkeit. Nun wurde es - wenn auch schwer zu finden - online gestellt.
Das Resultat ist eindeutig: Die Tätigkeit eines Funktionärs stellt im Regelfall keine zahnärztliche Tätigkeit dar. Somit sind Funktionärsgebühren auch nicht Wohlfahrtsfonds pflichtig. Womit die diesbezüglichen Feststellungen, die unser Kandidat für das Finanzreferat, Dr. Ozren Markovic, in den letzten Wochen und Monaten öffentlich tätigte, volle inhaltliche Bestätigung erfahren. Was die schriftlichen "Angriffe" in diversen Rundschreiben und Newslettern unserer Mitbewerber juristisch völlig aushebelt.
Wer sich selbst eine Meinung bilden will, der liest am besten selbst nach. Das gesamte Gutachten findet sich unter folgendem Link: "Gutachten Wohlfahrtsfonds 2018"
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