Der Landesausschuss der LZÄK Wien hat am 26.4.2023 die vom Referenten für Öffentlichkeitsarbeit Univ.-Prof. Dr. Thomas Bernhart und dem Finanzreferenten Dr. Ozren Markovic, MPH, MSc ausgearbeiteten Compliance-Leitlinien und Vergaberichtlinien beschlossen.
Was versteht man unter Compliance? Compliance beschreibt im rechtlichen Bereich die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen sowie interner Richtlinien. Dass Bestechung und eine rechtswidrige Vorteilsannahme verboten sind, versteht sich von selbst. Die Leitlinien regeln aber auch Essenseinladungen, Geschenkannahme und den Besuch von Veranstaltungen im dienstlichen Interesse der Landeszahnärztekammer Wien. Der korrekte Umgang mit Spenden und Sponsoring ist nun ebenso definiert wie Fragen des Datenschutzes.
Um eine transparente, nicht diskriminierende und objektive Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sicherzustellen, wurden entsprechende Vergabegrundsätze von der Landeszahnärztekammer Wien freiwillig festgelegt. Abhängig vom Auftragswert kommen unterschiedliche Verfahrensarten zur Anwendung.
Und was tun bei Interessenskonflikten oder auch bei Verstößen gegen die Compliance-Richtlinien? Auch hier ist die Vorgangsweise in den Leitlinien exakt geregelt und führte zur Bestellung eines Compliance-Beauftragten, der in Ausübung seiner Tätigkeit weisungsfrei ist. Die beschlossenen Leitlinien gelten ab sofort für alle Mitglieder des Landesausschusses. Die Geltung für die angestellten MitarbeiterInnen der LZÄK soll mit dem Betriebsrat vereinbart werden.
Der Beschluss dieses Regelwerks ist ein großer Schritt der Wiener Kammerführung in Richtung Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen. Mit dieser Meinung sind wir offenbar nicht allein. Uns ist zu Ohren gekommen, dass von Landeszahnärztekammern anderer Bundesländer bereits Interesse angemeldet wurde…
Comments