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Die unbeholfenen Skandalisierungsversuche des ZIV richten sich von selbst

Autorenbild: Patrick ReindlPatrick Reindl

In der Sache ist vollkommen klar, dass die Ausführungen im aktuellen ZIV Newsletter mit Wohnsitzzahnärzten überhaupt nichts zu tun haben. Hier geht es um §10 Z 2 des ZÄKG und damit um Personen, die bereits in Pension sind und keiner regelmäßigen zahnärztlichen Tätigkeit mehr nachgehen. Auch klar ist, dass eine standespolitische Tätigkeit keine zahnärztliche Tätigkeit im Sinne der bestehenden Rechtsordnung ist. Dieser Umstand wurde auch in unserem Live-Talk zum Wohlfahrtsfond angesprochen und dahin gehend diskutiert.


Die aufgeregte und in sich inkonsistente Reaktion des ZIV ist ein klarer Beleg dafür, dass es richtig ist, diese Frage einer Klärung durch die Hauptwahlkommission zuzuführen. Jedes Kammermitglied muss sich darauf verlassen können, dass es bei dieser Wahl mit rechten Dingen zugeht und geltende Regeln eingehalten werden.


Im Übrigen ist es vollkommen intransparent und ebenfalls hinterfragenswert, wie der ZIV (nicht zu verwechseln mit der wahlwerbenden Liste ZIV.Wien)

  1. an Informationen über einen getätigten Einspruch gerichtet an die Hauptwahlkommission kommt.

  2. ohne Gegenrecherche Namen von Kolleg*Innen dazu veröffentlicht. Egal ob sie damit zu tun haben oder nicht.

  3. mit Datenschutz umgeht.


Für weiterführende Informationen können wir nur nochmals auf unsere Erläuterungen zu diesem Thema verweisen: Im Sinne der Wahlordnung (forumzahnaerzte.wien)

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